Überlegungen zur Abschaffung von Minijobs

Überlegungen zur Abschaffung von Minijobs

Stand 14.07.2026

Erhalt der Minijobs wichtig für Augenoptik

Die Alterssicherungskommission empfiehlt, den Sonderstatus von Minijobs im Steuer- und Sozialversicherungsrecht weitgehend abzuschaffen. Die Bundesregierung plant, diese Empfehlungen bis Ende 2026 gesetzlich umzusetzen. Bisher ist unter anderem vorgesehen, die Pauschalsteuer für Minijobs von 2 auf 5 Prozent zu erhöhen.

Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) führte eine stichprobenartige, ausdrücklich nicht repräsentative Befragung unter Mitgliedsbetrieben durch.

Die Rückmeldungen zur Online-Umfrage machten deutlich, dass geringfügig Beschäftigte insbesondere bei organisatorischen, administrativen und servicebezogenen Aufgaben eingesetzt würden, so der Verband in einer Pressemeldung. Dazu zählten unter anderem Empfang und Terminvergabe, Telefonservice, Verkauf, Warenpflege, Lager- und Inventurarbeiten, Dekoration sowie Raumpflege. Zudem würden sie helfen, Stoßzeiten, Samstage sowie krankheits- oder urlaubsbedingte Engpässe abzudecken. 

Eine Abschaffung oder deutliche Einschränkung von Minijobs würde nach Einschätzung der teilnehmenden Betriebe vielfach zu höheren Kosten und zusätzlichem Verwaltungsaufwand führen, so der ZVA. Mehrere Rückmeldungen ließen zudem erwarten, dass Beschäftigte ein reguläres Arbeitsverhältnis mit größerem Stundenumfang nicht annehmen, sondern ihre Tätigkeit ganz aufgeben würden. Die Folge könnten eingeschränkte Öffnungszeiten, weniger Serviceleistungen und eine stärkere Belastung des vorhandenen Fachpersonals sowie der Betriebsinhaber sein. 

Mit Blick auf die betroffenen Personengruppen, wären besonders häufig jene betroffen, die bewusst nur in begrenztem Umfang arbeiten möchten oder können. Zugleich zeigten die Antworten, dass auch die soziale Absicherung der Beschäftigten sowie möglichst einfache, unbürokratische Regelungen in den Überlegungen zur Reform berücksichtigt werden sollten. 

Aus Sicht des ZVA brauche es daher praxistaugliche Lösungen statt einer pauschalen Abschaffung. Der Verband werde die besonderen Auswirkungen auf das Augenoptikerhandwerk in die weiteren Gespräche auf Handwerksebene einbringen.


Quelle: ZVA