
Überlegungen zur Abschaffung von Minijobs
Stand 14.07.2026
Erhalt der Minijobs wichtig für Augenoptik
Die Alterssicherungskommission empfiehlt, den Sonderstatus von Minijobs im Steuer- und Sozialversicherungsrecht weitgehend abzuschaffen. Die Bundesregierung plant, diese Empfehlungen bis Ende 2026 gesetzlich umzusetzen. Bisher ist unter anderem vorgesehen, die Pauschalsteuer für Minijobs von 2 auf 5 Prozent zu erhöhen.
Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) führte eine stichprobenartige, ausdrücklich nicht repräsentative Befragung unter Mitgliedsbetrieben durch.
Die Rückmeldungen zur
Online-Umfrage machten deutlich, dass geringfügig Beschäftigte
insbesondere bei organisatorischen, administrativen und servicebezogenen
Aufgaben eingesetzt würden, so der Verband in einer Pressemeldung. Dazu
zählten unter anderem Empfang und Terminvergabe, Telefonservice,
Verkauf, Warenpflege, Lager- und Inventurarbeiten, Dekoration sowie
Raumpflege. Zudem würden sie helfen, Stoßzeiten, Samstage sowie
krankheits- oder urlaubsbedingte Engpässe abzudecken.
Eine
Abschaffung oder deutliche Einschränkung von Minijobs würde nach
Einschätzung der teilnehmenden Betriebe vielfach zu höheren Kosten und
zusätzlichem Verwaltungsaufwand führen, so der ZVA. Mehrere
Rückmeldungen ließen zudem erwarten, dass Beschäftigte ein reguläres
Arbeitsverhältnis mit größerem Stundenumfang nicht annehmen, sondern
ihre Tätigkeit ganz aufgeben würden. Die Folge könnten eingeschränkte
Öffnungszeiten, weniger Serviceleistungen und eine stärkere Belastung
des vorhandenen Fachpersonals sowie der Betriebsinhaber sein.
Mit
Blick auf die betroffenen Personengruppen, wären besonders häufig jene
betroffen, die bewusst nur in begrenztem Umfang arbeiten möchten oder
können. Zugleich zeigten die Antworten, dass auch die soziale
Absicherung der Beschäftigten sowie möglichst einfache, unbürokratische
Regelungen in den Überlegungen zur Reform berücksichtigt werden
sollten.
Aus Sicht des ZVA brauche es daher praxistaugliche
Lösungen statt einer pauschalen Abschaffung. Der Verband werde die
besonderen Auswirkungen auf das Augenoptikerhandwerk in die weiteren
Gespräche auf Handwerksebene einbringen.
Quelle: ZVA
